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Hollandöse, Abreißseilöse, Anhängersicherung, Kugelhalshalterung

071-000
4,75€
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Produktbeschreibung

In den Niederlanden, Österreich und der Schweiz müssen Autofahrer beim Fahren mit einem Anhänger diesen mit einer zusätzlichen Sicherungsverbindung (z.B. Sicherungsseil oder Kette) absichern. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.

In Deutschland müssen Sie lediglich Anhänger mit Auflaufbremse mit einem Abreißseil sichern. Dabei handelt es sich um ein ummanteltes, dünnes Stahlseil von ca. 100 Zentimetern Länge mit einem speziellen Karabinerhaken. Anhänger über 750 Kilo fallen automatisch unter die Kategorie „gebremst“ und müssen gesichert werden. Für ungebremste Anhänger bis 750 Kilo brauchen Sie kein Sicherungsseil. Die Bestimmungen zur Befestigung der Sicherungsverbindung sind in Österreich, den Niederlanden und der Schweiz unterschiedlich geregelt. Auch die Bußgelder bei Verstößen gegen die Vorschriften fallen in jedem Land anders aus.

Niederlande

Nach den niederländischen Vorschriften benötigen Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von 1500 kg(bzw. ungebremste Anhänger bis 750 kg zGG) eine sog. „Losreißvorkehrung“, die verhindert, dass der Anhänger sich selbständig macht, falls er sich vom Zugfahrzeug losreißt. Bei Anhängern ohne eigene Bremse kommt eine sog. Hilfskupplung (Kabel oder Kette) in Betracht.

Für größere Anhänger mit eigener Bremse bzw. Anhänger mit einem zGG von mehr als 1500 kg ist eine sog. „Reißbremsvorkehrung“ (auch „Handreißbremskabel“) vorgeschrieben. Hierbei handelt es sich um ein Stahlverbindungskabel zwischen Zugfahrzeug und Bremseinrichtung des Anhängers. Löst sich der Anhänger vom Zugfahrzeug, zieht dieses Kabel die Bremse des Anhängers an.

Wichtig: Die sowohl für ungebremste als auch für gebremste Anhänger vorgeschriebenen Sicherungsseile (Kabel, Ketten) müssen zusätzlich mit einer speziellen Öse oder Bügel an der Anhängerkupplung des Zugfahrzeuges befestigt sein. Nicht ausreichend ist es, das Sicherungskabel lose über die Anhängerkupplung zu legen!

Verstöße gegen die Vorschrift werden mit Bußgeldern bis zu 230 Euro geahndet.

Österreich

Anhänger mit e inem zGG von nicht mehr als 1500 kg(bzw. ungebremste Anhänger bis 750 kg zGG) benötigen nach den österreichischen Vorschriften ebenfalls eine zusätzliche Sicherungsverbindung (z. B. Reißleine oder Sicherungskette) mit dem Zugfahrzeug.

Spezielle Regelungen zur Befestigung der Sicherungsverbindung sieht das Gesetz nicht vor. Im Allgemeinen ist es ausreichend, die Reißleine bzw. Sicherungskette über die Anhängerkupplung zu legen.

Verstöße gegen die Vorschrift führen zu einem Bußgeld von bis zu 100 Euro. Das Bußgeld droht hierbei nicht nur dem Fahrer, sondern auch dem Fahrzeughalter.

Schweiz

Die Schweizer Vorschriften sehen vor, dass bei Anhängern bis zu einem zGG von nicht mehr als 1500 kg(bzw. bei u ngebremsten Anhänger bis 750 kg zGG) eine zusätzliche Sicherheitsverbindung (Seil, Kette) mit dem Zugfahrzeug erforderlich ist.

Das Gesetz enthält keine konkreten Vorgaben, wie die Sicherheitsverbindung zu befestigen ist. Nach einem Hinweis des Bundesamtes für Straßen haben sich allerdings zusätzlich angebrachte Ösen oder spezielle Befestigungsöffnungen an der Anhängerkupplung bewährt.

Nach Auskunft der zuständigen schweizerischen Behörde gilt bei abnehmbaren Anhängerkupplungen Folgendes:

Verfügt die abnehmbare Anhängerkupplung bereits über eine integrierte Öse, so darf das Sicherungsseil daran befestigt werden. Fehlt eine solche integrierte Öse, wird auch die Sicherung durch Anbringung an einer so genannten „Hollandöse“ ausnahmsweise geduldet, wenn eine anderweitige Sicherung des Sicherungsseils an einem fest verbauten Teil des Fahrzeugs nicht zumutbar ist.

Sowohl bei gebremsten als auch bei ungebremsten Anhängern ist es nicht ausreichend, das Sicherungsseil einfach über den Kugelhals zu legen.

Verstöße gegen die Vorschrift werden mit Bußgeldern zwischen 500 und 600 Schweizer Franken geahndet.

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